Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber

Urteil Arbeitsrecht Hannover

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Rechtsanwalt Dirk Gundelach ist Mitglied im AnwaltVerein und vertritt Sie u.a. beim Arbeitsgericht Hannover und Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
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Arbeitslohn bei Übernahme der Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber

Bundesfinanzhof
Urteil vom 15. Dezember 2021
  • Über 20 Jahre Praxiserfahrung.

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NV: Übernimmt ein Rechtsanwalt die Versicherungsbeiträge seiner angestellten Rechtsanwälte, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haften, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt und den die Rechtsanwälte zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO benötigen.

Siehe: www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202250029