Was passiert im „Sorgefall“, also wenn Sie Ihre Angelegenheiten in persönlicher und/oder vermögensrechtlicher Hinsicht einmal selbst nicht mehr wahrnehmen können? Auch wenn dieser Fall am Besten nie eintreten sollte: Ob Unfall, Demenz oder Schlaganfall: Wer kümmert sich im Fall der Fälle um Sie? Wer hat die notwendigen Befugnisse dafür?
Immer dann, wenn Angehörige nicht zur Verfügung stehen oder Ihr Vertrauen nicht im notwendigen Umfang genießen, ist es ratsam, eine außen stehende Person mit einer entsprechenden, individuellen Vorsorgevollmacht auszustatten. So vermeiden Sie, dass später ein Betreuungsgericht einen fremden Betreuer für Sie bestellt, der Sie nicht kennt und daher weniger in der Lage ist, Ihre Wünsche und Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen.
Durch eine Vorsorgebevollmächtigung zur rechten Zeiten können Sie diese Gefahr schon jetzt ausschließen und sicherstellen, dass alles „in Ihrem Sinne“ läuft.
Als Rechtsanwälte mit den Schwerpunkten Familienrecht, Erbrecht und Betreuungsrecht übernehmen wir auf Wunsch auch für Sie die Tätigkeiten eines Vorsorgebevollmächtigten. Den Umfang der jeweils zu erstellenden Rechts- und Geschäftsbesorgungsvereinbarung bestimmen Sie individuell. Im Rahmen unseres vertraglichen Betreuungsverhältnisses halten wir regelmäßig persönlichen Kontakt mit Ihnen. Dies ermöglicht zugleich eine bedarfsgerechte Anpassung bzw. Erweiterung des Betreuungsumfangs. Sofern gewünscht, kann auch eine spätere gesondert anzuordnende Testamentsvollstreckung für Ihren Nahlass durchgeführt werden.
Bitte sprechen Sie uns an: Gern beraten wir Sie umfassend zu unseren Leistungen als Vorsorgebevollmächtige.