Wir sind für Sie da
Mo. – Do.: 8.00 – 17.00 Uhr, Fr.: 8.00 – 14.00 Uhr
Und nach Absprache
Besprechungstermin im Arbeitsrecht in Hannover Bothfeld info@ajura.de
Rufen Sie uns an:
0511 9058990
Führen Sie mit uns ein:
Videogespräch
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Unsere Lösung für Sie: Wir beraten Sie im Arbeitsrecht online, telefonisch oder per E-Mail sofort bzw. nach Terminvereinbarung – schon ab 60,- EUR zzgl. MwSt.
Unsere Online-Arbeitsrechtsberatung aus Hannover erfolgt i.d.R. durch Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dirk Gundelach. RA Gundelach ist seit über 15 Jahren als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber tätig und verfügt über eine langjährige gerichtliche und außergerichtliche Praxis im Arbeitsrecht, insbesondere im Kündigungsrecht und im Kündigungsschutz.
Die Online-Rechtsberatung kann als anwaltliche Erstberatung sofort oder ganz kurzfristig per Videotelefonie (z.B. Zoom oder Skype), per Telefon oder E-Mail erfolgen.
Falls erforderlich kann das Mandat nach der Erstberatung entweder weiterhin online oder durch persönliche Beratungen und Gespräche am Kanzleisitz in Hannover fortgesetzt werden.
Unsere fachanwaltliche Online-Rechtsberatung umfasst viele arbeitsrechtliche Fragen und Probleme, insbesondere:
Wenn Sie selbst in Hannover oder im Umkreis von Hannover wohnen bzw. tätig sind, kann das online begonnene Arbeitsrecht-Mandat einfach außergerichtlich und gerichtlich gemeinsam fortgesetzt werden, ohne dass dabei für Sie ein örtliches „Distanzproblem“ auftritt. Wir nehmen dann alle Termine – auch die Gerichtstermine – in Hannover und im weiteren Umkreis selbst für Sie wahr, ohne Kolleg:innen mit der Terminwahrnehmung zusätzlich beauftragen zu müssen.
Eine arbeitsrechtliche Online-Erstberatung durch den Fachanwalt für Arbeitsrecht kostet Sie – bei einem begrenzten Zeitaufwand von bis zu 20 Minuten – pauschal 60,- EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die gesetzlich festgelegte maximale Gebühr für eine Erstberatung beträgt 190,00 € – ganz unabhängig vom jeweiligen Umfang.
Vor Ihrer Beauftragung zur Online-Erstberatung teilen wir Ihnen die Höhe der anfallenden Gebühr mit.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht abgeschlossen haben, kann bzw. sollte die Kostenübernahme möglichst vorher von Ihnen oder ggf. uns geklärt werden. Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, rechnen wir dort nach Beendigung des Mandats direkt ab.
Sofern Sie weder rechtsschutzversichert sind noch die Rechtsanwaltskosten selbst tragen können, haben Sie die Möglichkeit, vorab bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Diesen können Sie uns vorab zusenden.
Ein Online-Beratungsvertrag kommt erst zustande, wenn Sie mit der von uns vorgeschlagenen Beratungsgebühr einverstanden sind.