Über 20 Jahre Praxiserfahrung.
Im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht verfügen wir über mehr als 20 Jahre anwaltliche Erfahrung und Berufspraxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Siehe: www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202250017