Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen – Bewerbung über das Internetportal reicht aus, um als Bewerber im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu gelten

Urteil Arbeitsrecht Hannover

Wie finde ich den richtigen Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover? 5 Sterne-Bewertungen ajura Rechtsanwälte bei Google und andere sehr gute Rezensionen, sehr gute Anwaltsbewertungen und sehr gute Empfehlungen von zufriedenen ajura-Mandanten aus Hannover
Rechtsanwalt Dirk Gundelach ist Mitglied im AnwaltVerein und vertritt Sie u.a. beim Arbeitsgericht Hannover und Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
Was macht einen guten Anwalt für Arbeitsrecht aus? Anwalt.de gibt Rat und Auskunft. Bei ajura Fachanwaltskanzlei in Hannover sind Sie immer sehr gut beraten.

Schadensersatz wegen diskriminierender Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen – Bewerbung über das Internetportal reicht aus, um als Bewerber im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu gelten

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Urteil vom 21. Juni 2022 (2 Sa 21/22), veröffentlicht am 20.07.2022
  • Über 20 Jahre Praxiserfahrung.

    Im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht verfügen wir über mehr als 20 Jahre anwaltliche Erfahrung und Berufspraxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Kenntnis Gerichte u. Arbeitgeber.

    Wir kennen viele Arbeitgeber (Unternehmen) in und um Hannover und verfügen teilweise über eine gute Einschätzung vieler Richter und Richterinnen im Arbeitsgericht Hannover.

  • Empfohlene Fachanwaltskanzlei.

    Die ajura Anwaltskanzlei Hannover verfügt über viele zufriedene Mandanten und wird gern weiterempfohlen. Wir freuen uns auch über Ihre Bewertung.

  • Vor Ort - ganz in Ihrer Nähe.

    Kompetente und empfohlene Arbeitsrechtsberatung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort ganz Ihrer Nähe in Hannover Bothfeld, Nordstadt-Vahrenheide und Linden-Limmer

  • Laufende Fortbildungen.

    Die laufende Teilnahme an Fortbildungen im Arbeits- und Kündigungsschutzrecht gewährleistet eine ständige Qualitätssicherung unserer anwaltlichen Beratung auf aktuellem Stand.

  • Schnelle Termine/ Bearbeitung.

    Eine schnelle Bearbeitung durch uns gibt Ihnen Sicherheit und ermöglicht eine möglichst schnelle Klärung Ihrer arbeitsrechtlichen Fragen sowie eine Lösung und Beendigung Ihres Arbeitsrechtsstreits.

  • Viele Zusatzqualifikationen.

    Unsere Zusatzqualifikationen, wie z.B. Kommunikationswirt, Mediator und MBA, sind in vielen Fällen sehr hilfreich und zielführend für außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen im Arbeitsrecht mit Arbeitgebern oder Arbeitnehmern.

Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „Ebay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers. Das Einreichen weiterer Unterlagen ist nicht erforderlich. Angesichts des Anzeigentextes und der Antwort der Arbeitgeberin im Chat war klar, dass der Kläger aufgrund seines Geschlechts benachteiligt worden ist. Deshalb steht ihm eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern zu. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein am 21. Juni 2022 entschieden (2 Sa 21/22) und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Elmshorn abgeändert, die dem Kläger keinen Bewerberstatus eingeräumt und damit auch keine Entschädigung zugesprochen hatte (4 Ca 592 a/21, Urteil vom 16. Dezember 2021).

Der in Nordrhein-Westfalen wohnende Kläger hatte sich auf die in Ebay-Kleinanzeigen veröffentliche Stellenanzeige des im Kreis Steinburg ansässigen Unternehmens beworben. In dessen Anzeige heißt es wörtlich:

„Sekretärin gesucht!

Beschreibung:

Wir suchen eine Sekretärin ab sofort.
Vollzeit/Teilzeit
Es wäre super, wenn sie Erfahrung mitbringen. …“

Der Kläger antwortete dem Unternehmen über die Chat-Funktion u.a. mit folgenden Worten:

„Hallo, ich habe gerade auf Ebay Kleinanzeigen ihre Stellenausschreibung gefunden, womit Sie eine Sekretärin suchen. Ich suche derzeit eine neue Wohnung im Umkreis und habe Interesse an Ihrer Stelle. Ich habe Berufserfahrung im Büro und kenne mich mit Word und Excel und Gesetzen gut aus. Lieferscheine und Rechnungen kann ich auch schreiben und sonst typische Arbeiten einer Sekretärin, die sie fordern.
Ich bewerbe mich hiermit auf ihrer Stelle. …“

Das Unternehmen antwortete schließlich mit folgenden Worten:

„…vielen Dank für Interesse in unserem Hause. Wir suchen eine Dame als Sekretärin. Wir wünschen Ihnen alles Gute Vielen Dank. …“

Der Kläger machte gegenüber dem Unternehmen eine Entschädigung von drei Bruttomonatsgehältern geltend und war damit vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich.

Das Landesarbeitsgericht hält den für die Geltendmachung von Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG erforderlichen Bewerberstatus für gegeben. Wer eine Stellenanzeige in Ebay Kleinanzeigen veröffentlicht, muss damit rechnen, dass sich die Bewerber über die Ebay-Kleinanzeigen-Chatfunktion bewerben und nicht auf klassische Weise schriftlich unter Beifügung von Bewerbungsunterlagen. Ein inhaltliches Mindestmaß an Angaben zur Person des Bewerbers wird gesetzlich nicht gefordert. Die Person des Bewerbers muss identifizierbar sein.

Die Bewerbung des Klägers war nicht rechtsmissbräuchlich. An eine solche Annahme werden hohe Anforderungen gestellt: Es müssen im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise den Schluss auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten rechtfertigen. Das von der Beklagten Vorgetragene reichte dafür nicht aus.

Im Hamburger Umland ist unter Beachtung der laufenden Stellenangebote für eine Sekretärin in Vollzeit ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von EUR 2.700,00 zu zahlen, sodass die Klage in Höhe von EUR 7.800,00 (drei Gehälter á EUR 2.600,00) nicht überzogen war.

Die Revision ist nicht zugelassen worden.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Siehe: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LAG/Presse/PI/prm522.html