Über 20 Jahre Praxiserfahrung.
Im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht verfügen wir über mehr als 20 Jahre anwaltliche Erfahrung und Berufspraxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Versäumt es eine Partei, bis zur Instanzbeendigung und dem Ablauf einer das Ende der Instanz hinausreichenden richterlichen Frist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig ausgefüllt vorzulegen, ist eine rückwirkende Prozesskostenhilfebewilligung grundsätzlich ausgeschlossen.
Siehe: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-17279?hl=true