Luftfahrt – Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

Urteil Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

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Rechtsanwalt Dirk Gundelach ist Mitglied im AnwaltVerein und vertritt Sie u.a. beim Arbeitsgericht Hannover und Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
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Luftfahrt – Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Urteil vom 4.10.2022, 15 Sa 30/21 – veröffentlicht am 24.03.2023

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1. Lässt ein Unternehmen als Vertragsarbeitgeber sein arbeitsvertragliches Weisungsrecht von einem zweiten Unternehmen ausüben und überlässt es diesem insbesondere auch das situationsbezogene “Dirigieren” der Arbeitnehmer im konkreten Einzelfall, und ermöglicht das andere Unternehmen seinerseits einem dritten Unternehmen durch diese Steuerung des Personals die Betriebsführung des dritten Unternehmens, liegt eine Arbeitnehmerüberlassung an das zweite Unternehmen vor.

2. Der durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gewährleistete Schutz darf jedenfalls nicht dadurch umgangen werden, dass die Erteilung arbeitsrechtlicher Weisungen einerseits und die “Betriebseingliederung” andererseits aufgespalten werden. Das gilt auch im Bereich der Luftfahrt.

Siehe: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&Datum=2022-10&nr=38713&pos=3&anz=4