Über 20 Jahre Praxiserfahrung.
Im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht verfügen wir über mehr als 20 Jahre anwaltliche Erfahrung und Berufspraxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Zur Arbeitnehmereigenschaft eines “freiberuflich” angestellten Praxisvertreters, der selbst die Steuern und Sozialbeiträge abführen sollte (hier bejaht).
Siehe: www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2022/9_Ta_18_22_Beschluss_20220506.html