Elternzeit – Urlaubsanspruch – Kürzungserklärung des Arbeitgebers – Zeitpunkt

Urteil Arbeitsrecht Hannover

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Rechtsanwalt Dirk Gundelach ist Mitglied im AnwaltVerein und vertritt Sie u.a. beim Arbeitsgericht Hannover und Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
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Elternzeit – Urlaubsanspruch – Kürzungserklärung des Arbeitgebers – Zeitpunkt

Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Urteil vom 17.05.2022, 10 Sa 954/21
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1. Die Tarifnorm des § 26 Abs. 2c TVöD enthält oder ersetzt nicht die nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG erforderliche Erklärung des Arbeitgebers, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen. Dem stehen die auch durch Tarifvertrag nicht abdingbaren Regelungen gemäß §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG entgegen.

2. Auch soweit der Urlaubsanspruch den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, enthält oder ersetzt § 26 Abs. 2c TVöD nicht die Kürzungserklärung des Arbeitgebers gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG.

3. Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber sein Kürzungsrecht vor, während und nach dem Ende der Elternzeit ausüben, nicht jedoch vor der Erklärung des Arbeitnehmers, Elternzeit in Anspruch zu nehmen.

Siehe: www.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE220028597&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint