Über 20 Jahre Praxiserfahrung.
Im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht verfügen wir über mehr als 20 Jahre anwaltliche Erfahrung und Berufspraxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Beratung- & Besprechungstermine vor Ort (nach Absprache):
ajura Anwaltskanzlei Hannover Nordstadt:
Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover
Ob als Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber:in – Sie suchen anwaltlicehn Rat oder Hilfe in arbeitsrechtlichen Fragen, wie z.B. Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen?
Wir bieten Ihnen erfahrene fachanwaltliche Beratung – anz in Ihrer Nähe – sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten in Hannover und darüber hinaus. Wir beraten Sie persönlich vor Ort in Hannover Nord oder online bzw. telefonisch.
Rechtsanwalt Dirk Gundelach,
Fachanwalt Arbeitsrecht Hannover Nord
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann man zur Durchsetzung der Mandanteninteressen die Gesetze und i.d.R. die bestehende Rechtsprechung nicht ändern: Darum kommt es in vielen Fällen auf eine überlegte, strategische Vorgehensweise und ggf. Prozessstratgie an, Ihre Interessen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bestmöglich zu realisieren.
Durch die Zusatzausbildungen als Mediator und Kommunikationswirt sowie der langjährigen Berufspraxis – teilweise mit entsprechender Einschätzung der Präferenzen einzelner Richter:innen/ Gerichte – lassen sich streitige Arbeitsrechtsangelegeheiten oft und am besten auch ohne ein langes Arbeitsgerichtsverfahren zielführend klären. Sprechen Sie mich dazu bitte gern mit Ihrem Anliegen an:
Als Rechtsanwaltskanzlei in Hannover-Nord mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Kündigungsrecht beraten und vertreten wir Sie bei Bedarf zu vielen Themen im Arbeitsrecht. Dazu zählen insbesondere:
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Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Kündigungsgründe, Sonderkündigungsschutz, Anfechtung, Befristung, Aufhebungsvertrag, Mitwirkung, Abfindung, Vergleich, Sperrzeit, Schriftform, Zeugnis, Altersteilzeit, außerordentliche Kündigung, Freistellung, Weiterbeschäftigung, Outplacement, Transfergesellschaft, Änderungskündigung, Tod des Arbeitnehmers, Abwicklungsvertrag, Anhörung des Betriebsrats, Arbeitslosengeld, Arbeitspapiere, Betriebsstilllegung, Eigenkündigung, Verdachtskündigung, Sozialauswahl, Sozialplan, Insolvenz, Klagefrist, Prozesskosten
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Anbahnung, Zustandekommen, Einstellung, Vertragsgestaltung, Anstellungsvertrag, Arbeitsverhältnis, Vergütung, Direktionsrecht, Schriftform, Wirksamkeit, Dienstvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, Angestellter, Arbeiter, Freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, geringfügige Beschäftigung, flexible Arbeitszeit, Scheinselbständigkeit, Arbeitszeit, Überstunden, Arbeitsort, Zeitkonten, Tarifverträge/Tarifvertragsrecht, Befristung, Neueinstellung, Probezeit, Urlaub, Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Wettbewerbsverbot, Schwerbehinderung, Altersteilzeit, betriebliche Altersvorsorge, Datenschutz, Teilzeit, Vertragsstrafen, Verschwiegenheitspflicht und mehr.
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In einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen Ihnen als Arbeitnehmer eine Vielzahl von Rechten zu, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen und im Ernstfall auch außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen können/ sollten.
Neben dem zentralen Anspruch auf Ihr Arbeitsentgelt – bis hin zu Zahlungsklage – können Ihren Arbeitgeber aus Gesetz, Rechtsprechung, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung sowie betrieblicher Übung u.a. folgende weitere Pflichten treffen:
Beschäftigungspflicht, Urlaubsgewährung, Ersatz von Aufwendungen, Personalakte und Arbeitnehmerdatenschutz, Zeugniserteilung, Arbeitsschutz, bestimmte Arbeitsbedingungen, Nachweisgesetz, Entgeltfortzahlung, Ansprüche aus betrieblicher Übung, Fahrtkosten, und Mitbestimmung.
Hinzu kommen die allgemeinen arbeitgeberseitigen Fürsorgepflichten. Dazu zählen:
Die detaillierten Ansprüche für Sie als Arbeitnehmer ergeben u.a. aus folgenden Gesetzen und Verordnungen:
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann es immer wieder zu der ein oder anderen Leistungsstörung kommen. Unsere fachanwaltliche Beratung im Arbeitsrecht umfasst dabei u.a. folgende Fälle:
Krankheit, Reha, Wiedereingliederung, Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM) und mehr:
Krankheit und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit belasten häufig auch das Arbeitsverhältnis. Von der ersten Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber bis hin zu einer erfolgreichen betrieblichen Wiedereingliederung nach langer Krankheit: Hier stellen sich oft viele arbeitsrechtliche Fragen, die eine begleitende anwaltliche Beratung oder Vertretung erfordern – insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber in solchen Situationen zusätzlich „Druck“ ausübt.
Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und mehr:
Nicht selten geriet ein bis dahin harmonisches Arbeitsverhältnis mit der Bekanntgabe einer Schwangerschaft schleichend in eine „Schieflage“. Gerade kleinere Arbeitgeber befürchten dadurch Nachteile für ihren Betrieb. Andererseits bietet der Gesetzgeber hier einen weitreichenden Arbeitnehmerschutz, der freundlich aber ggf. mit entsprechendem Nachdruck beim Arbeitgeber einzufordern ist. Auch eine gute und vorausschauende Planung und Abstimmung der Elternzeit mit dem Arbeitgeber kann dazu gehören. Wer dabei möglichst keine unangenehmen Überraschungen erleiden möchte, kann von einer rechtzeitigen individuellen anwaltlichen Beratung nur profitieren.
Umsetzung, Versetzung, Beförderung, Eingruppierung, Umgruppierung und mehr:
Arbeitsplatz, Arbeitsort, Arbeitsinhalte und Verantwortungsbereiche können sich im Laufe der Zeit im Arbeitsverhältnis ändern: Entweder weil Sie es anstreben oder weil Ihr Arbeitgeber diesbezüglich auf Sie zukommt. Mit einer fundierten anwaltlichen Beratung oder arbeitsrechtlichen Vertretung können Sie in diesen Situationen mehr erreichen und wichtige Weichenstellungen für Ihr weiteres Arbeitsverhältnis bzw. Berufsleben stellen.
Sprechen Sie uns bitte gern an, falls es um die Gestaltung von Veränderungen in ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis geht.
Betriebsübernahme und Betriebsübergang:
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, Verschmelzungen und anderen Nachfolgelösungen kommt es nicht selten zu grundlegenden Veränderungen der betrieblichen Strukturen. Hier stellt sich oft auch die Frage, ob für die betroffenen Mitarbeiter ein Übergang/einer Übernahme in die neue Struktur/Gesellschaft sinnvoll ist, oder aber ein Verbleib in bzw. ein Ausscheiden aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis Vorteile verspricht.
In einer solchen Situation kann es darum gehen , künftige Szenarien möglichst realistisch zu antizipieren und zu bewerten, um dann die passenden rechtlichen Schritte daran auszurichten.
Kurzarbeit, Homeoffice und mehr:
Gerade im Zusammenhand mir der Pandemie hat sich die Arbeitswelt oft schlagartig verändert. Hier geht es um Fragen der Kurzarbeit, der Arbeitszeit und um das Arbeiten außerhalb des Betriebes. Bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit im Homeoffice. Arbeitnehmer können daher grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Was muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür zur Verfügung stellen? Welche vertraglichen Vereinbarungen sind zu berücksichtigen? Unterscheiben Sie eine vom Arbeitgeber vorgelegte Vereinbarung dazu nicht einfach „blind“, ohne vorher geprüft zu haben, ob dabei auch Ihre Interessen angemessen berücksichtigt sind.
Diskriminierung, Mobbing/Bossing und mehr:
Trotz der Einführung des Gesetzes zur Allgemeinen Gleichbehandlung (AGG) werden viele Arbeitnehmer weiterhin an ihrem Arbeitsplatz diskriminiert oder schikaniert.
Wer persönlich unter solchen Situationen leidet setzt sich zudem einer Gefährdung seiner Gesundheit aus, wenn er dies über einen längeren Zeitraum einfach hinnimmt und darauf selbst nicht adäquat reagiert, um sich zu schützen. Mit anwaltlicher Hilfe geht dies meist besser und zielführender. Schließlich ist es die Pflicht des Arbeitgebers, aktiv darauf hinzuwirken, Diskriminierung, Mobbing / Bossing und andere schädliche Einflüsse auf den Arbeitnehmer zu unterbinden – bis hin zu einem Schadensersatzanspruch, der Ihnen daraus erwachsen kann.
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bothfeld betreiben wir für Sie Kündigungsschutzklagen sowie andere Klagen und Verfahren beim Arbeitsgericht Hannover, dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover sowie allen anderen ggf. zuständigen Gerichten in Hannover, Niedersachsen und ganz Deutschland bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Bei außergerichtlichen Vertretungen in Arbeitsrechtsangelegenheiten führen wir für Sie Vergleichsgespräche und Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, begleiten Sie bei Ihren Gesprächen mit dem Arbeitgeber oder führen auf Wunsch beider Parteien Mediationsverfahren durch.
Mehr Informationen speziell zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer finden Sie hier.
Mo. – Do.: 8.00 – 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 – 14.00 Uhr
Und nach Absprache
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