Anwaltsinkasso ist meist kostengünstiger, weil die bei uns anfallenden Kosten in der Regel vom Schuldner verlangt werden können und von diesem bezahlt werden. Bei erfolgreicher Forderungsbeitreibung entstehen für Sie daher keinerlei Kosten. Falls ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden sollte, berechnen wir die gesetzlichen Gebühren. Wir werden nur nach Vorlage eines entsprechenden Auftrages von Ihnen ein gerichtliches Verfahren durchführen.
Die Kosten von gewerblichen Inkassobüros dagegen sind oft nicht in voller Höhe erstattungsfähig. Ihre betrieblichen Kosten für ein internes Forderungsmanagement können Sie ohnehin nicht vom Schuldner ersetzt bekommen. Eine Übertragung Ihres Forderungsmanagements auf unser Anwaltsinkasso senkt damit in der Regel zugleich Ihre eigenen Personal- und Sachkosten.
Unser Anwaltsinkasso ist meist effizienter und schneller, als wenn zuvor ein gewerbliches Inkassounternehmen beauftragt wird. Das kostet zusätzliche Zeit, insbesondere dann, wenn letztlich doch ein streitiges Verfahren durchgeführt und die Sache einem Rechtsanwalt übergeben werden muss.
Als Rechtsanwälten ist es uns möglich, alle für das Forderungsmanagement notwendigen Arbeiten aus einer Hand zu erbringen. Gewerbliche Anbieter können zwar auch den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Diese Dienstleistung endet dort jedoch, wenn der Schuldner sich wehrt und Widerspruch einlegt.