Tarifvertrag Gebäudereinigung – Erschwerniszuschlag – Atemschutzmaske

Urteil Arbeitsrecht Hannover

Wie finde ich den richtigen Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover? 5 Sterne-Bewertungen ajura Rechtsanwälte bei Google und andere sehr gute Rezensionen, sehr gute Anwaltsbewertungen und sehr gute Empfehlungen von zufriedenen ajura-Mandanten aus Hannover
Rechtsanwalt Dirk Gundelach ist Mitglied im AnwaltVerein und vertritt Sie u.a. beim Arbeitsgericht Hannover und Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
Was macht einen guten Anwalt für Arbeitsrecht aus? Anwalt.de gibt Rat und Auskunft. Bei ajura Fachanwaltskanzlei in Hannover sind Sie immer sehr gut beraten.

Tarifvertrag Gebäudereinigung – Erschwerniszuschlag – Atemschutzmaske

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 20. Juli 2022 – 10 AZR 41/22
  • Über 20 Jahre Praxiserfahrung.

    Im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht verfügen wir über mehr als 20 Jahre anwaltliche Erfahrung und Berufspraxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Kenntnis Gerichte u. Arbeitgeber.

    Wir kennen viele Arbeitgeber (Unternehmen) in und um Hannover und verfügen teilweise über eine gute Einschätzung vieler Richter und Richterinnen im Arbeitsgericht Hannover.

  • Empfohlene Fachanwaltskanzlei.

    Die ajura Anwaltskanzlei Hannover verfügt über viele zufriedene Mandanten und wird gern weiterempfohlen. Wir freuen uns auch über Ihre Bewertung.

  • Vor Ort - ganz in Ihrer Nähe.

    Kompetente und empfohlene Arbeitsrechtsberatung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort ganz Ihrer Nähe in Hannover Bothfeld, Nordstadt-Vahrenheide und Linden-Limmer

  • Laufende Fortbildungen.

    Die laufende Teilnahme an Fortbildungen im Arbeits- und Kündigungsschutzrecht gewährleistet eine ständige Qualitätssicherung unserer anwaltlichen Beratung auf aktuellem Stand.

  • Schnelle Termine/ Bearbeitung.

    Eine schnelle Bearbeitung durch uns gibt Ihnen Sicherheit und ermöglicht eine möglichst schnelle Klärung Ihrer arbeitsrechtlichen Fragen sowie eine Lösung und Beendigung Ihres Arbeitsrechtsstreits.

  • Viele Zusatzqualifikationen.

    Unsere Zusatzqualifikationen, wie z.B. Kommunikationswirt, Mediator und MBA, sind in vielen Fällen sehr hilfreich und zielführend für außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen im Arbeitsrecht mit Arbeitgebern oder Arbeitnehmern.

Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (sog. OP-Maske) auf Anweisung des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfüllt nicht die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (RTV).

Der Kläger ist bei der Beklagten als Reinigungskraft angestellt. Aufgrund Allgemeinverbindlicherklärung gelten die Regelungen des RTV für das Arbeitsverhältnis der Parteien. Der Kläger trug in der Zeit von August 2020 bis Mai 2021 auf Anweisung der Beklagten, die im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen erfolgte, bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten eine medizinische Gesichtsmaske. Hierfür verlangt er einen tariflichen Erschwerniszuschlag auf der Grundlage von § 10 Nr. 1.2 RTV iHv. 10 % seines Stundenlohns. Er meint, auch das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske bei der Arbeit stelle eine Erschwernis dar, die durch den Erschwerniszuschlag abgegolten werden solle. Eine medizinische Gesichtsmaske sei als Teil der persönlichen Schutzausrüstung anzusehen, weil sie auch die Gefahr der eigenen Ansteckung verringere.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte keinen Erfolg. Eine medizinische Gesichtsmaske ist keine Atemschutzmaske iSv. § 10 Nr. 1.2 RTV. Die tarifliche Bestimmung knüpft insoweit an die maßgeblichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts an. Danach fällt unter den Begriff der Atemschutzmaske nur eine solche Maske, die vorrangig den Eigenschutz bezweckt und zu den sog. persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gehört. Das trifft auf medizinische Gesichtsmasken nicht zu. Diese bezwecken einen Fremd-, aber keinen Eigenschutz, der den Anforderungen an eine persönliche Schutzausrüstung im Sinne der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften genügt. Ein Anspruch auf den tariflichen Erschwerniszuschlag nach dem RTV besteht deshalb beim Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nicht.

Siehe: www.bundesarbeitsgericht.de/presse/tarifvertrag-gebaeudereinigung-erschwerniszuschlag-atemschutzmaske/