Aktienbezugsrechte konzernzugehöriger Arbeitnehmer gegenüber US-amerikanischer Muttergesellschaft – kein inländischer Gerichtsstand – keine Mitverpflichtung der deutschen Arbeitgeberin als Tochtergesellschaft

Urteil Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen

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Aktienbezugsrechte konzernzugehöriger Arbeitnehmer gegenüber US-amerikanischer Muttergesellschaft – kein inländischer Gerichtsstand – keine Mitverpflichtung der deutschen Arbeitgeberin als Tochtergesellschaft

Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen
Urteil vom 12.10.2022, 8 Ca 339/21 – veröffentlicht am 8.12.2022

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1. Für die Geltendmachung von Aktienbezugsrechten konzernzugehöriger Arbeitnehmer gegenüber der US-amerikanischen Muttergesellschaft des deutschen Arbeitgebers besteht kein inländischer Gerichtsstand.

2. Ohne ausdrückliche oder konkludente Erklärung der Mitverpflichtung bestehen Aktienbezugsrechte konzernzugehöriger Arbeitnehmer nur gegenüber der einräumenden (ausländischen) Aktiengesellschaft und nicht (auch) gegenüber dem Arbeitgeber.

Siehe: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&Datum=2022&Seite=0&nr=38408&pos=4&anz=45