Fachanwalt für Arbeitsrecht in Vahrenwald

Rechtsanwalt Arbeitsrecht für Hannover-Vahrenwald, Vahrenheide, Brink-Hafen, Hannover-Nord und Mitte

Wie finde ich den richtigen Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover? 5 Sterne-Bewertungen ajura Rechtsanwälte bei Google und andere sehr gute Rezensionen, sehr gute Anwaltsbewertungen und sehr gute Empfehlungen von zufriedenen ajura-Mandanten aus Hannover
Rechtsanwalt Dirk Gundelach ist Mitglied im AnwaltVerein und vertritt Sie u.a. beim Arbeitsgericht Hannover und Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
Was macht einen guten Anwalt für Arbeitsrecht aus? Anwalt.de gibt Rat und Auskunft. Bei ajura Fachanwaltskanzlei in Hannover sind Sie immer sehr gut beraten.

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Vahrenwald

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover Vahrenwald für die gesamte Region Hannover beraten und vertreten wir Sie anwaltlich in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Gemeinsam mit Ihnen klären wir dabei zuerst Ihre ganz persönlichen Interessen und Ziele. Darauf aufbauend entwickeln wir die richtige Strategie für Sie und setzen diese anwaltlich außergerichtlich oder gerichtlich um.

  • Über 20 Jahre Praxiserfahrung.

    Im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht verfügen wir über mehr als 20 Jahre anwaltliche Erfahrung und Berufspraxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Kenntnis Gerichte u. Arbeitgeber.

    Wir kennen viele Arbeitgeber (Unternehmen) in und um Hannover und verfügen teilweise über eine gute Einschätzung vieler Richter und Richterinnen im Arbeitsgericht Hannover.

  • Empfohlene Fachanwaltskanzlei.

    Die ajura Anwaltskanzlei Hannover verfügt über viele zufriedene Mandanten und wird gern weiterempfohlen. Wir freuen uns auch über Ihre Bewertung.

  • Vor Ort - ganz in Ihrer Nähe.

    Kompetente und empfohlene Arbeitsrechtsberatung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort ganz Ihrer Nähe in Hannover Bothfeld, Nordstadt-Vahrenheide und Linden-Limmer

  • Laufende Fortbildungen.

    Die laufende Teilnahme an Fortbildungen im Arbeits- und Kündigungsschutzrecht gewährleistet eine ständige Qualitätssicherung unserer anwaltlichen Beratung auf aktuellem Stand.

  • Schnelle Termine/ Bearbeitung.

    Eine schnelle Bearbeitung durch uns gibt Ihnen Sicherheit und ermöglicht eine möglichst schnelle Klärung Ihrer arbeitsrechtlichen Fragen sowie eine Lösung und Beendigung Ihres Arbeitsrechtsstreits.

  • Viele Zusatzqualifikationen.

    Unsere Zusatzqualifikationen, wie z.B. Kommunikationswirt, Mediator und MBA, sind in vielen Fällen sehr hilfreich und zielführend für außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen im Arbeitsrecht mit Arbeitgebern oder Arbeitnehmern.

Unsere Anwaltsleistungen im Arbeitsrecht in Hannover Vahrenwald umfassen insbesondere:

Gestaltung von Arbeitsverträgen – Fachanwalt Arbeitsrecht Hannover Vahrenwald

Die wichtigste Rechtsgrundlage für Ihr künftiges oder bestehendes Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertag – ggf. in Kombination mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Mit Ausnahme der Vergütung werden die arbeitsvertraglichen Regelungen in der Praxis meist durch den Arbeitgeber aufgrund des von dort erstellten Arbeitsvertragsentwurfs „vorgegeben“. Diese Praxis führt nicht selten dazu, dass Arbeitsverträge abgeschlossen werden, die einseitig zugunsten von Arbeitgebern von der gesetzlichen Regelung abweichen.

Grund genug für Sie als Arbeitnehmer, hier Ihre Interessen anzusprechen und einen Arbeitsvertrag möglichst so zu gestalten, dass dieser ausgewogener ist und Ihre Bedürfnisse und Wünsche bessere Berücksichtigung finden.

Dies beginnt bereits bei der Frage nach Befristung, Probezeit, Direktionsrecht sowie Arbeitsort, beinhaltet u.a. Regelungen über Arbeitszeiten, Datenschutz, Urlaubs- und Entgeltfortzahlungen – bis hin zu allen relevanten Themen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie z.B.: Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Renteneintritt, Freistellung, Ausschlussfristen und mehr.

Im Rahmen Ihrer Gehaltsverhandlung (Arbeitsentgelt) beraten wir Sie sowohl zu Fragen der Eingruppierung oder Grundvergütung sowie aller weiteren Vergütungsoptionen, wie z.B.: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligung, variable Vergütung/ Zielvereinbarungen, Gratifikationen und Prämien/ Tantieme, Dienstwagen sowie Zulagen etc.

Bei manchen Verträgen können bzw. sollten auch andere Themen, wie z.B. Arbeitnehmererfindungen, Wettbewerbsverbote, Nebentätigkeiten, Arbeitnehmerbeteiligungen, Arbeitnehmerüberlassung individuell ausgehandelt und vertraglich festgelegt werden.

Bereits bestehende Arbeitsverträge können sich im Laufe der Zeit als nicht mehr zeit- oder zweckgemäß erweisen, sodass Sie als Arbeitnehmer durchaus eine Anpassung ins Spiel bringen können oder sollten.

Ob bei einem Neuabschluss eines Arbeitsvertrages oder einer Vertragsanpassung: Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung oder Begleitung stärkt Ihre Position und Ihre Chancen für einen für Sie optimalen Arbeitsvertrag.

Unser Anwalts-Tipp für Arbeitnehmer:

Sie haben es maßgeblich mit in der Hand, zu welchen Konditionen Sie angestellt werden/sind. Nutzen Sie Ihre Optimierungschancen für einen für Sie vorteilhaften Arbeitsvertrag.

Themenübersicht zum Arbeitsvertrag:

Anbahnung, Zustandekommen, Einstellung, Vertragsgestaltung, Anstellungsvertrag, Arbeitsverhältnis, Vergütung, Direktionsrecht, Schriftform, Wirksamkeit, Dienstvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, Angestellter, Arbeiter, Freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, geringfügige Beschäftigung, flexible Arbeitszeit, Scheinselbständigkeit, Arbeitszeit, Überstunden, Arbeitsort, Zeitkonten, Tarifverträge/Tarifvertragsrecht, Befristung, Neueinstellung, Probezeit, Urlaub, Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Wettbewerbsverbot, Schwerbehinderung, Altersteilzeit, betriebliche Altersvorsorge, Datenschutz, Teilzeit, Vertragsstrafen, Verschwiegenheitspflicht und mehr.

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Pflichtverstöße des Arbeitgebers – Fachanwalt Arbeitsrecht Hannover Vahrenwald

In einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen Ihnen als Arbeitnehmer eine Vielzahl von Rechten zu, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen und im Ernstfall auch außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen können/ sollten.

Neben dem zentralen Anspruch auf Ihr Arbeitsentgelt – bis hin zu Zahlungsklage –  können Ihren Arbeitgeber aus Gesetz, Rechtsprechung, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung sowie betrieblicher Übung u.a. folgende weitere Pflichten treffen:

Beschäftigungspflicht, Urlaubsgewährung, Ersatz von Aufwendungen, Personalakte und Arbeitnehmerdatenschutz, Zeugniserteilung, Arbeitsschutz, bestimmte Arbeitsbedingungen, Nachweisgesetz, Entgeltfortzahlung, Ansprüche aus betrieblicher Übung, Fahrtkosten, und Mitbestimmung.

Hinzu kommen die allgemeinen arbeitgeberseitigen Fürsorgepflichten. Dazu zählen:

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen Unversehrtheit der Beschäftigten)
  • Berücksichtigung der Rechte der Arbeitnehmer
  • Konflikt- und Mobbingbeseitigung (Vermeidung von Benachteiligungen)
  • Angemessene Einrichtung und Instandhaltung von Arbeitsplätzen
  • Haftung für notwendige Gegenstände der Mitarbeiter

Die detaillierten Ansprüche für Sie als Arbeitnehmer ergeben u.a. aus folgenden Gesetzen und Verordnungen:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Unser Anwalts-Tipp für Arbeitnehmer:

Informieren Sie sich über die Pflichten, die Ihr Arbeitgeber zu Ihrem Wohlergehen zu erfüllen hat – und fordern Sie Ihre Rechte daraus aktiv ein. Gern zunächst mit anwaltlicher Beratung „im Hintergrund“. Und, falls nötig, auch mit arbeitsrechtlicher anwaltlicher Vertretung.

Pflichtverstöße von Arbeitnehmern – Fachanwalt Arbeitsrecht Hannover Vahrenwald

Auch Arbeitnehmer haben Pflichten. Wie weit diese gehen und was droht, wenn man als Arbeitnehmer dagegen verstößt? Das klären wir gern für Sie. Typische Fälle dabei können u.a. sein:

  • Ermahnungen und Abmahnungen:
    Wenn Ihr Arbeitgeber mit Ihrer Arbeitsleistung oder Ihrem Verhalten nicht zufrieden, kann eine Abmahnung als Vorstufe zur Kündigung dienen. Ob und wie Sie darauf reagieren müssen, sollte im Rahmen einer anwaltlichen Beratung ganz individuell besprochen werden.
  • Arbeitszeit, Über- und Mehrstunden, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsverweigerung:
    Wer nicht arbeitet, obwohl seine/ihre Arbeitskraft gerade gebraucht wird, muss mit kleinen oder große Nachteilen rechnen. Wie verhalten Sie sich richtig? Was müssen, sollten und was dürfen Sie in solchen Situation tun, ohne dass Ihnen Sanktionen drohen?
  • Haftung /Schadenersatz des Arbeitnehmers:
    Verletzen Arbeitnehmer ihre  Pflichten aus dem Arbeitsvertrag schuldhaft und wird dadurch einen Schaden beim Arbeitgeber verursacht, haftet dieser hierfür (grundsätzlich). Dabei muss der Arbeitgeber jedoch die Pflichtverletzung und den Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers beweisen. Die Hürden dafür sind in der Praxis zwar recht hoch, aber ohne anwaltliche Unterstützung geht es oft nicht.

Unser Anwalts-Tipp für Arbeitnehmer:

Seien Sie sensibel, wenn Sie merken, dass es zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen nicht „rund läuft“.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung mit „strategischer Planung“ für Ihr weiteres Verhalten am Arbeitsplatz kann sehr hilfreich sein, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen. Ganz gleich, ob es im Ergebnis um Versetzung/Beförderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit möglichst hoher Abfindungszahlung geht. Hierbei geht es – wie so oft im Arbeitsverhältnis – nicht allein um rechtliche Fragen sondern um eine ganzheitliche Bewertung, die eine gute anwaltliche Beratung mit einschließen sollte.

Leistungsstörungen und Veränderungen im Arbeitsverhältnis

Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann es immer wieder zu der ein oder anderen Leistungsstörung kommen. Unsere fachanwaltliche Beratung im Arbeitsrecht umfasst dabei u.a. folgende Fälle:

Krankheit und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit belasten häufig auch das Arbeitsverhältnis. Von der ersten Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber bis hin zu einer erfolgreichen betrieblichen Wiedereingliederung nach langer Krankheit: Hier stellen sich oft viele arbeitsrechtliche Fragen, die eine begleitende anwaltliche Beratung oder Vertretung erfordern – insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber in solchen Situationen zusätzlich „Druck“ ausübt.

Nicht selten geriet ein bis dahin harmonisches Arbeitsverhältnis mit der Bekanntgabe einer Schwangerschaft schleichend in eine „Schieflage“. Gerade kleinere Arbeitgeber befürchten dadurch Nachteile für ihren Betrieb. Andererseits bietet der Gesetzgeber hier einen weitreichenden Arbeitnehmerschutz, der freundlich aber ggf. mit entsprechendem Nachdruck beim Arbeitgeber einzufordern ist. Auch eine gute und vorausschauende Planung und Abstimmung der Elternzeit mit dem Arbeitgeber kann dazu gehören. Wer dabei möglichst keine unangenehmen Überraschungen erleiden möchte, kann von einer rechtzeitigen individuellen anwaltlichen Beratung nur profitieren.

Arbeitsplatz, Arbeitsort, Arbeitsinhalte und Verantwortungsbereiche können sich im Laufe der Zeit im Arbeitsverhältnis ändern: Entweder weil Sie es anstreben oder weil Ihr Arbeitgeber diesbezüglich auf Sie zukommt. Mit einer fundierten anwaltlichen Beratung oder arbeitsrechtlichen Vertretung können Sie in diesen Situationen mehr erreichen und wichtige Weichenstellungen für Ihr weiteres Arbeitsverhältnis bzw. Berufsleben stellen.

Sprechen Sie uns bitte gern an, falls es um die Gestaltung von Veränderungen in ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis geht.

Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, Verschmelzungen und anderen Nachfolgelösungen kommt es nicht selten zu grundlegenden Veränderungen der betrieblichen Strukturen. Hier stellt sich oft auch die Frage, ob für die betroffenen Mitarbeiter ein Übergang/einer Übernahme in die neue Struktur/Gesellschaft sinnvoll ist, oder aber ein Verbleib in bzw. ein Ausscheiden aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis Vorteile verspricht.

In einer solchen Situation kann es darum gehen , künftige Szenarien möglichst realistisch zu antizipieren und zu bewerten, um dann die passenden rechtlichen Schritte daran auszurichten.

Gerade im Zusammenhand mir der Pandemie hat sich die Arbeitswelt oft schlagartig verändert. Hier geht es um Fragen der Kurzarbeit, der Arbeitszeit und um das Arbeiten außerhalb des Betriebes. Bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit im Homeoffice. Arbeitnehmer können daher grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Was muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür zur Verfügung stellen? Welche vertraglichen Vereinbarungen sind zu berücksichtigen? Unterscheiben Sie eine vom Arbeitgeber vorgelegte Vereinbarung dazu nicht einfach „blind“, ohne vorher geprüft zu haben, ob dabei auch Ihre Interessen angemessen berücksichtigt sind.

Trotz der Einführung des Gesetzes zur Allgemeinen Gleichbehandlung (AGG) werden viele Arbeitnehmer weiterhin an ihrem Arbeitsplatz diskriminiert oder schikaniert.

Wer persönlich unter solchen Situationen leidet setzt sich zudem einer Gefährdung seiner Gesundheit aus, wenn er dies über einen längeren Zeitraum einfach hinnimmt und darauf selbst nicht adäquat reagiert, um sich zu schützen. Mit anwaltlicher Hilfe geht dies meist besser und zielführender. Schließlich ist es die Pflicht des Arbeitgebers, aktiv darauf hinzuwirken, Diskriminierung, Mobbing / Bossing und andere schädliche Einflüsse auf den Arbeitnehmer zu unterbinden – bis hin zu einem Schadensersatzanspruch, der Ihnen daraus erwachsen kann.

Unser Anwalts-Tipp für Arbeitnehmer:

Bei Leistungsstörungen und sonstigen Veränderungen im laufenden Arbeitsverhältnis handelt es sich oft um sehr spezielle Fragen im Arbeitsrecht, die nicht einfach zu beurteilen sind, da auch die Rechtsprechung hier von Fall zu Fall verschieden entscheidet. Es kommt sehr auf die Betrachtung des Einzelfalls und eine umfassende, möglichst fachanwaltliche Beratung an. Auch wenn dafür keine Rechtsschutzversicherung aufkommt: Vielfach reicht bereits eine erste arbeitsrechtliche Beratung durch eine versierten Rechtsanwalt, um eine Lösung herbeizuführen oder jedenfalls die weitere „Richtung“ festzulegen.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gehört zu den wichtigsten und oft streitigsten Themen im Arbeitsrecht. Kein Wunder – denn wenn man sich eh trennen will, dann schwindet damit auf beiden Seiten die Bereitschaft zur „Harmonie“.

Was für Arbeitgeber dabei meist „Routine“ ist, ist für Arbeitnehmer oft eine völlig neue Erfahrung, die auch emotional aufgeladen sein kann. Fragen und Problemkreise im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es viele. Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung: Meist bedarf es zunächst der Einreichung einer Kündigungsschutzklage, um auf Arbeitnehmerseite wenigstens eine Abfindung zu erzielen.

Vorsicht ist auch geboten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wenn Sie als Arbeitnehmer hingegen das Arbeitsverhältnis beenden wollen, lässt sich mit einem Aufhebungsvertrag für Sie jedoch oft noch etwas „herausholen“.

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvereinbarung, Renteneintritt, Transfergesellschaft oder, oder, oder…

Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses aktiv, um diese für Sie bestmöglich zu gestalten. Unsere fachanwaltliche Beratung im Arbeitsreicht hilft.

Unser Anwalts-Tipp für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen:

Bei Kündigungsschutzklagen zahlt jede Partei die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten (in der ersten Instanz) selbst, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit am Ende gewonnen verloren hat. Gut, wenn dann eine Rechtsschutzversicherung für Ihre Kosten aufkommt. Da eine Kündigung oft nicht ganz überraschend ausgesprochen wird, wäre der rechtzeige Abschluss einer Arbeits-Rechtsschutzversicherung hier empfehlenswert. Aber auch wenn Sie diese nicht abgeschlossen haben, lassen sich die anfallenden Kosten häufig durch einen für Sie guten Vergleich – z.B. mit entsprechend hoher Abfindung – wieder herausholen.

Themenübersicht zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen:

Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Kündigungsgründe, Sonderkündigungsschutz, Anfechtung, Befristung, Aufhebungsvertrag, Mitwirkung, Abfindung, Vergleich, Sperrzeit, Schriftform, Zeugnis, Altersteilzeit, außerordentliche Kündigung, Freistellung, Weiterbeschäftigung, Outplacement, Transfergesellschaft, Änderungskündigung, Tod des Arbeitnehmers, Abwicklungsvertrag, Anhörung des Betriebsrats, Arbeitslosengeld, Arbeitspapiere, Betriebsstilllegung, Eigenkündigung, Verdachtskündigung, Sozialauswahl, Sozialplan, Insolvenz, Klagefrist, Prozesskosten

Mehr Informationen speziell zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer finden Sie hier.

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Klagen beim Arbeitsgericht Hannover, Landesarbeitsgericht Hannover und mehr:

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bothfeld betreiben wir für Sie Kündigungsschutzklagen sowie andere Klagen und Verfahren beim Arbeitsgericht Hannover, dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover sowie allen anderen ggf. zuständigen Gerichten in Hannover, Niedersachsen und ganz Deutschland bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Bei außergerichtlichen Vertretungen in Arbeitsrechtsangelegenheiten führen wir für Sie Vergleichsgespräche und Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, begleiten Sie bei Ihren Gesprächen mit dem Arbeitgeber oder führen auf Wunsch beider Parteien Mediationsverfahren durch.

Mehr Informationen speziell zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer finden Sie hier.

Unser Anwalts-Tipp für beabsichtigte Gerichtsverfahren im Arbeitsrecht:

Es kommt bei streitigen Fragen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer oft darauf an, zunächst die richtige Strategie für die weitere Vorgehensweise zu erarbeiten, um zur Erreichung der Ziele weder gleich mit „Kanonen auf Spatzen zu schießen“, sodass der Arbeitgeber komplett „dicht macht“, noch zu schwach aufzutreten, sodass sich der Arbeitgeber von seiner Position nicht wegbewegt. Erfolgreiche arbeitsrechtliche Mandate erfordern daher neben der rechtlichen Bewertung eine gute praktische Erfahrung und ein “Fingerspitzengefühl“ dafür was (noch) geht und wo man den „Bogen überspannt“. Es sei denn, man will genau das bewusst tun.

As Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover Vahrenwald begleiten wir Sie Gern arbeitsrechtlich vor, bis, während und nach einem Klageverfahren in allen Rechtszügen.