Über 20 Jahre Praxiserfahrung.
Im Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht verfügen wir über mehr als 20 Jahre anwaltliche Erfahrung und Berufspraxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover Misburg für die gesamte Region Hannover beraten und vertreten wir Sie anwaltlich in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Gemeinsam mit Ihnen klären wir dabei zuerst Ihre ganz persönlichen Interessen und Ziele. Darauf aufbauend entwickeln wir die richtige Strategie für Sie und setzen diese anwaltlich außergerichtlich oder gerichtlich um.
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Die wichtigste Rechtsgrundlage für Ihr künftiges oder bestehendes Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertag – ggf. in Kombination mit Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Mit Ausnahme der Vergütung werden die arbeitsvertraglichen Regelungen in der Praxis meist durch den Arbeitgeber aufgrund des von dort erstellten Arbeitsvertragsentwurfs „vorgegeben“. Diese Praxis führt nicht selten dazu, dass Arbeitsverträge abgeschlossen werden, die einseitig zugunsten von Arbeitgebern von der gesetzlichen Regelung abweichen.
Grund genug für Sie als Arbeitnehmer, hier Ihre Interessen anzusprechen und einen Arbeitsvertrag möglichst so zu gestalten, dass dieser ausgewogener ist und Ihre Bedürfnisse und Wünsche bessere Berücksichtigung finden.
Dies beginnt bereits bei der Frage nach Befristung, Probezeit, Direktionsrecht sowie Arbeitsort, beinhaltet u.a. Regelungen über Arbeitszeiten, Datenschutz, Urlaubs- und Entgeltfortzahlungen – bis hin zu allen relevanten Themen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie z.B.: Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Renteneintritt, Freistellung, Ausschlussfristen und mehr.
Im Rahmen Ihrer Gehaltsverhandlung (Arbeitsentgelt) beraten wir Sie sowohl zu Fragen der Eingruppierung oder Grundvergütung sowie aller weiteren Vergütungsoptionen, wie z.B.: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligung, variable Vergütung/ Zielvereinbarungen, Gratifikationen und Prämien/ Tantieme, Dienstwagen sowie Zulagen etc.
Bei manchen Verträgen können bzw. sollten auch andere Themen, wie z.B. Arbeitnehmererfindungen, Wettbewerbsverbote, Nebentätigkeiten, Arbeitnehmerbeteiligungen, Arbeitnehmerüberlassung individuell ausgehandelt und vertraglich festgelegt werden.
Bereits bestehende Arbeitsverträge können sich im Laufe der Zeit als nicht mehr zeit- oder zweckgemäß erweisen, sodass Sie als Arbeitnehmer durchaus eine Anpassung ins Spiel bringen können oder sollten.
Ob bei einem Neuabschluss eines Arbeitsvertrages oder einer Vertragsanpassung: Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung oder Begleitung stärkt Ihre Position und Ihre Chancen für einen für Sie optimalen Arbeitsvertrag.
Unser Anwalts-Tipp für Arbeitnehmer:
Sie haben es maßgeblich mit in der Hand, zu welchen Konditionen Sie angestellt werden/sind. Nutzen Sie Ihre Optimierungschancen für einen für Sie vorteilhaften Arbeitsvertrag.
Themenübersicht zum Arbeitsvertrag:
Anbahnung, Zustandekommen, Einstellung, Vertragsgestaltung, Anstellungsvertrag, Arbeitsverhältnis, Vergütung, Direktionsrecht, Schriftform, Wirksamkeit, Dienstvertrag, Arbeitnehmerüberlassung, Angestellter, Arbeiter, Freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, geringfügige Beschäftigung, flexible Arbeitszeit, Scheinselbständigkeit, Arbeitszeit, Überstunden, Arbeitsort, Zeitkonten, Tarifverträge/Tarifvertragsrecht, Befristung, Neueinstellung, Probezeit, Urlaub, Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Wettbewerbsverbot, Schwerbehinderung, Altersteilzeit, betriebliche Altersvorsorge, Datenschutz, Teilzeit, Vertragsstrafen, Verschwiegenheitspflicht und mehr.
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In einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen Ihnen als Arbeitnehmer eine Vielzahl von Rechten zu, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen und im Ernstfall auch außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen können/ sollten.
Neben dem zentralen Anspruch auf Ihr Arbeitsentgelt – bis hin zu Zahlungsklage – können Ihren Arbeitgeber aus Gesetz, Rechtsprechung, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung sowie betrieblicher Übung u.a. folgende weitere Pflichten treffen:
Beschäftigungspflicht, Urlaubsgewährung, Ersatz von Aufwendungen, Personalakte und Arbeitnehmerdatenschutz, Zeugniserteilung, Arbeitsschutz, bestimmte Arbeitsbedingungen, Nachweisgesetz, Entgeltfortzahlung, Ansprüche aus betrieblicher Übung, Fahrtkosten, und Mitbestimmung.
Hinzu kommen die allgemeinen arbeitgeberseitigen Fürsorgepflichten. Dazu zählen:
Die detaillierten Ansprüche für Sie als Arbeitnehmer ergeben u.a. aus folgenden Gesetzen und Verordnungen:
Unser Anwalts-Tipp für Arbeitnehmer:
Informieren Sie sich über die Pflichten, die Ihr Arbeitgeber zu Ihrem Wohlergehen zu erfüllen hat – und fordern Sie Ihre Rechte daraus aktiv ein. Gern zunächst mit anwaltlicher Beratung „im Hintergrund“. Und, falls nötig, auch mit arbeitsrechtlicher anwaltlicher Vertretung.
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Auch Arbeitnehmer haben Pflichten. Wie weit diese gehen und was droht, wenn man als Arbeitnehmer dagegen verstößt? Das klären wir gern für Sie. Typische Fälle dabei können u.a. sein:
Unser Anwalts-Tipp für Arbeitnehmer:
Seien Sie sensibel, wenn Sie merken, dass es zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen nicht „rund läuft“.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung mit „strategischer Planung“ für Ihr weiteres Verhalten am Arbeitsplatz kann sehr hilfreich sein, Ihre Interessen erfolgreich durchzusetzen. Ganz gleich, ob es im Ergebnis um Versetzung/Beförderung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit möglichst hoher Abfindungszahlung geht. Hierbei geht es – wie so oft im Arbeitsverhältnis – nicht allein um rechtliche Fragen sondern um eine ganzheitliche Bewertung, die eine gute anwaltliche Beratung mit einschließen sollte.
Im bestehenden Arbeitsverhältnis kann es immer wieder zu der ein oder anderen Leistungsstörung kommen. Unsere fachanwaltliche Beratung im Arbeitsrecht umfasst dabei u.a. folgende Fälle:
Krankheit, Reha, Wiedereingliederung, Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM) und mehr:
Krankheit und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit belasten häufig auch das Arbeitsverhältnis. Von der ersten Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber bis hin zu einer erfolgreichen betrieblichen Wiedereingliederung nach langer Krankheit: Hier stellen sich oft viele arbeitsrechtliche Fragen, die eine begleitende anwaltliche Beratung oder Vertretung erfordern – insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber in solchen Situationen zusätzlich „Druck“ ausübt.
Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und mehr:
Nicht selten geriet ein bis dahin harmonisches Arbeitsverhältnis mit der Bekanntgabe einer Schwangerschaft schleichend in eine „Schieflage“. Gerade kleinere Arbeitgeber befürchten dadurch Nachteile für ihren Betrieb. Andererseits bietet der Gesetzgeber hier einen weitreichenden Arbeitnehmerschutz, der freundlich aber ggf. mit entsprechendem Nachdruck beim Arbeitgeber einzufordern ist. Auch eine gute und vorausschauende Planung und Abstimmung der Elternzeit mit dem Arbeitgeber kann dazu gehören. Wer dabei möglichst keine unangenehmen Überraschungen erleiden möchte, kann von einer rechtzeitigen individuellen anwaltlichen Beratung nur profitieren.
Umsetzung, Versetzung, Beförderung, Eingruppierung, Umgruppierung und mehr:
Arbeitsplatz, Arbeitsort, Arbeitsinhalte und Verantwortungsbereiche können sich im Laufe der Zeit im Arbeitsverhältnis ändern: Entweder weil Sie es anstreben oder weil Ihr Arbeitgeber diesbezüglich auf Sie zukommt. Mit einer fundierten anwaltlichen Beratung oder arbeitsrechtlichen Vertretung können Sie in diesen Situationen mehr erreichen und wichtige Weichenstellungen für Ihr weiteres Arbeitsverhältnis bzw. Berufsleben stellen.
Sprechen Sie uns bitte gern an, falls es um die Gestaltung von Veränderungen in ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis geht.
Betriebsübernahme und Betriebsübergang:
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, Verschmelzungen und anderen Nachfolgelösungen kommt es nicht selten zu grundlegenden Veränderungen der betrieblichen Strukturen. Hier stellt sich oft auch die Frage, ob für die betroffenen Mitarbeiter ein Übergang/einer Übernahme in die neue Struktur/Gesellschaft sinnvoll ist, oder aber ein Verbleib in bzw. ein Ausscheiden aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis Vorteile verspricht.
In einer solchen Situation kann es darum gehen , künftige Szenarien möglichst realistisch zu antizipieren und zu bewerten, um dann die passenden rechtlichen Schritte daran auszurichten.
Kurzarbeit, Homeoffice und mehr:
Gerade im Zusammenhand mir der Pandemie hat sich die Arbeitswelt oft schlagartig verändert. Hier geht es um Fragen der Kurzarbeit, der Arbeitszeit und um das Arbeiten außerhalb des Betriebes. Bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit im Homeoffice. Arbeitnehmer können daher grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Was muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür zur Verfügung stellen? Welche vertraglichen Vereinbarungen sind zu berücksichtigen? Unterscheiben Sie eine vom Arbeitgeber vorgelegte Vereinbarung dazu nicht einfach „blind“, ohne vorher geprüft zu haben, ob dabei auch Ihre Interessen angemessen berücksichtigt sind.
Diskriminierung, Mobbing/Bossing und mehr:
Trotz der Einführung des Gesetzes zur Allgemeinen Gleichbehandlung (AGG) werden viele Arbeitnehmer weiterhin an ihrem Arbeitsplatz diskriminiert oder schikaniert.
Wer persönlich unter solchen Situationen leidet setzt sich zudem einer Gefährdung seiner Gesundheit aus, wenn er dies über einen längeren Zeitraum einfach hinnimmt und darauf selbst nicht adäquat reagiert, um sich zu schützen. Mit anwaltlicher Hilfe geht dies meist besser und zielführender. Schließlich ist es die Pflicht des Arbeitgebers, aktiv darauf hinzuwirken, Diskriminierung, Mobbing / Bossing und andere schädliche Einflüsse auf den Arbeitnehmer zu unterbinden – bis hin zu einem Schadensersatzanspruch, der Ihnen daraus erwachsen kann.
Unser Anwalts-Tipp für Arbeitnehmer:
Bei Leistungsstörungen und sonstigen Veränderungen im laufenden Arbeitsverhältnis handelt es sich oft um sehr spezielle Fragen im Arbeitsrecht, die nicht einfach zu beurteilen sind, da auch die Rechtsprechung hier von Fall zu Fall verschieden entscheidet. Es kommt sehr auf die Betrachtung des Einzelfalls und eine umfassende, möglichst fachanwaltliche Beratung an. Auch wenn dafür keine Rechtsschutzversicherung aufkommt: Vielfach reicht bereits eine erste arbeitsrechtliche Beratung durch eine versierten Rechtsanwalt, um eine Lösung herbeizuführen oder jedenfalls die weitere „Richtung“ festzulegen.
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Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen gehört zu den wichtigsten und oft streitigsten Themen im Arbeitsrecht. Kein Wunder – denn wenn man sich eh trennen will, dann schwindet damit auf beiden Seiten die Bereitschaft zur „Harmonie“.
Was für Arbeitgeber dabei meist „Routine“ ist, ist für Arbeitnehmer oft eine völlig neue Erfahrung, die auch emotional aufgeladen sein kann. Fragen und Problemkreise im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es viele. Ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung: Meist bedarf es zunächst der Einreichung einer Kündigungsschutzklage, um auf Arbeitnehmerseite wenigstens eine Abfindung zu erzielen.
Vorsicht ist auch geboten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Wenn Sie als Arbeitnehmer hingegen das Arbeitsverhältnis beenden wollen, lässt sich mit einem Aufhebungsvertrag für Sie jedoch oft noch etwas „herausholen“.
Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvereinbarung, Renteneintritt, Transfergesellschaft oder, oder, oder…
Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses aktiv, um diese für Sie bestmöglich zu gestalten. Unsere fachanwaltliche Beratung im Arbeitsreicht hilft.
Unser Anwalts-Tipp für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen:
Bei Kündigungsschutzklagen zahlt jede Partei die ihr entstandenen Rechtsanwaltskosten (in der ersten Instanz) selbst, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit am Ende gewonnen verloren hat. Gut, wenn dann eine Rechtsschutzversicherung für Ihre Kosten aufkommt. Da eine Kündigung oft nicht ganz überraschend ausgesprochen wird, wäre der rechtzeige Abschluss einer Arbeits-Rechtsschutzversicherung hier empfehlenswert. Aber auch wenn Sie diese nicht abgeschlossen haben, lassen sich die anfallenden Kosten häufig durch einen für Sie guten Vergleich – z.B. mit entsprechend hoher Abfindung – wieder herausholen.
Themenübersicht zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen:
Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Kündigungsgründe, Sonderkündigungsschutz, Anfechtung, Befristung, Aufhebungsvertrag, Mitwirkung, Abfindung, Vergleich, Sperrzeit, Schriftform, Zeugnis, Altersteilzeit, außerordentliche Kündigung, Freistellung, Weiterbeschäftigung, Outplacement, Transfergesellschaft, Änderungskündigung, Tod des Arbeitnehmers, Abwicklungsvertrag, Anhörung des Betriebsrats, Arbeitslosengeld, Arbeitspapiere, Betriebsstilllegung, Eigenkündigung, Verdachtskündigung, Sozialauswahl, Sozialplan, Insolvenz, Klagefrist, Prozesskosten
Mehr Informationen speziell zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer finden Sie hier.
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Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bothfeld betreiben wir für Sie Kündigungsschutzklagen sowie andere Klagen und Verfahren beim Arbeitsgericht Hannover, dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover sowie allen anderen ggf. zuständigen Gerichten in Hannover, Niedersachsen und ganz Deutschland bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Bei außergerichtlichen Vertretungen in Arbeitsrechtsangelegenheiten führen wir für Sie Vergleichsgespräche und Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber, begleiten Sie bei Ihren Gesprächen mit dem Arbeitgeber oder führen auf Wunsch beider Parteien Mediationsverfahren durch.
Mehr Informationen speziell zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer finden Sie hier.
Unser Anwalts-Tipp für beabsichtigte Gerichtsverfahren im Arbeitsrecht:
Es kommt bei streitigen Fragen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer oft darauf an, zunächst die richtige Strategie für die weitere Vorgehensweise zu erarbeiten, um zur Erreichung der Ziele weder gleich mit „Kanonen auf Spatzen zu schießen“, sodass der Arbeitgeber komplett „dicht macht“, noch zu schwach aufzutreten, sodass sich der Arbeitgeber von seiner Position nicht wegbewegt. Erfolgreiche arbeitsrechtliche Mandate erfordern daher neben der rechtlichen Bewertung eine gute praktische Erfahrung und ein “Fingerspitzengefühl“ dafür was (noch) geht und wo man den „Bogen überspannt“. Es sei denn, man will genau das bewusst tun.
As Anwalt für Arbeitsrecht in Hannover Misburg begleiten wir Sie Gern arbeitsrechtlich vor, bis, während und nach einem Klageverfahren in allen Rechtszügen.